Im Rahmen des Arbeitsschutzes ist es verpflichtend den Mitarbeitenden Gesetze zur Verfügung zu stellen. In der folgenden Aufzählung sind die aushangpflichtigen Gesetze beschrieben und verlinkt
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG § 61 b, wenn mehr als 5 Mitarbeitende beschäftigt sind)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Mutterschutzgesetz (MuSChG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Kinderarbeitschutzverordnung (KindArbeSchV)
Ferner sollten noch folgende zwei Bestimmungen hinzugefügt werden: