Datenschutz und Meldestellen

  • Andreas Ullrich

Datenschutz und Meldestellen

MAV-Mitglieder arbeiten regelmäßig mit persönlichen und vertraulichen Informationen. Deshalb ist es wichtig, die Regeln zum Datenschutz zu kennen und sensible Daten sorgfältig zu behandeln. Hierzu gelten auch die Bestimmungen zur Schweigepflicht und Datenschutz gemäß § 22 MVG EKD

Datenschutz in Kirche und Diakonie

Das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) regelt den Datenschutz im kirchlichen Bereich. Es schützt die persönlichen Daten von Mitarbeitenden und anderen Personen.

Auch die MAV achtet bei ihrer Arbeit auf den Datenschutz. Persönliche Informationen dürfen nur für die bestimmte Aufgaben genutzt werden. Es gilt die Sparsamkeit der Datenspeicherung.


Beschwerdestelle der EKiR

Mitarbeitende können sich bei Problemen oder Beschwerden an die Beschwerdestelle für Dienststellen innerhalb der EKiR wenden.

Die MAV kann Mitarbeitende auf diese Möglichkeit hinweisen und sie bei Bedarf unterstützen.

 

Meldestelle für sexualisierte Gewalt

Hinweise und Fragen zu sexualisierter Gewalt können an die Meldestelle sexualisierter Gewalt innerhalb der EKiR gerichtet werden.

Bei einem Verdacht sollten MAV-Mitglieder besonnen handeln, die betroffene Mitarbeitende ernst nehmen und auf die zuständige Fachstelle hinweisen. Vertrauliche Informationen müssen besonders geschützt werden.