Wichtige Rechtsprechung für MAV-Mitglieder
Gerichtsurteile sind eine wichtige Orientierung für die Arbeit der Mitarbeitendenvertretung (MAV). Auf dieser Seite finden MAV-Mitglieder zwei wichtige Quellen für aktuelle Gerichtsentscheidungen.
Kirchengerichtshof der EKD
Der Kirchengerichtshof der EKD ist die zweite und höchste gerichtliche Instanz für Streitigkeiten nach dem MVG-EKD.
In der ersten Instanz entscheiden in der Regel die zuständigen Schlichtungsstellen für MAV Streitigkeiten (Kirchengerichte). Gegen deren Entscheidungen kann unter bestimmten Voraussetzungen der Kirchengerichtshof der EKD angerufen werden.
Die veröffentlichten Entscheidungen sind für MAV-Mitglieder besonders interessant. Sie zeigen, wie die Vorschriften des MVG-EKD in der Praxis ausgelegt und Anwendung finden sollen.
Die veröffentlichten Entscheidungen können über die verlinkte Rechtsprechungsdatenbank eingesehen werden.
Bundesarbeitsgericht (BAG)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland.
Auf der Internetseite des Bundesarbeitsgerichts werden wichtige Entscheidungen und Pressemitteilungen zum Arbeitsrecht veröffentlicht. Diese Urteile können auch für Mitarbeitende in Kirche und Diakonie von Bedeutung sein.
Welche Bedeutung haben BAG-Urteile für die MAV?
Nicht jedes Urteil des Bundesarbeitsgerichts lässt sich direkt auf das kirchliche Arbeitsrecht übertragen. Deshalb sollte in einem zweiten Schritt geprüft werden:
- Betrifft die Entscheidung ein Thema, das auch für die MAV wichtig ist?
- Gibt es vergleichbare Regelungen im MVG-EKD?
- Kann die Entscheidung auf das kirchliche Arbeitsrecht übertragen werden?
- Gibt es bereits eine Entscheidung des Kirchengerichtshofs zu diesem Thema?
Eine solche Prüfung hilft MAV-Mitgliedern dabei, arbeitsrechtliche Entscheidungen richtig einzuordnen.