Kirchliches Arbeitsrecht

Wichtige Regelungen für MAV-Mitglieder

Für die Arbeit der Mitarbeitendenvertretung (MAV) sind verschiedene kirchliche Gesetze und Arbeitsrechtsregelungen wichtig. Dazu gehören vor allem das MVG-EKD, der BAT-KF und die AVR.DD.

Mitarbeitendenvertretungsgesetz der EKD

Das Mitarbeitendenvertretungsgesetz der EKD (MVG-EKD) ist die wichtigste rechtliche Grundlage für die Arbeit der MAV.

Es regelt unter anderem:

  • die Bildung und Wahl einer MAV,
  • die Rechte und Pflichten der MAV-Mitglieder,
  • die Mitbestimmung und Mitberatung,
  • die Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung,
  • das Vorgehen bei Streitigkeiten.

Ausführungsgesetz der EKiR

Das Mitarbeitendenvertretungsgesetz – Ausführungsgesetz (AG.MVG-EKD) ergänzt das MVG-EKD für den Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Es regelt besondere Fragen innerhalb der EKiR. Dazu gehören vor allem die Bildung der Regionalen Mitarbeitendenvertretendenversammlung (Regio-MAVen) und des Gesamtausschusses.


BAT-KF

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) enthält wichtige Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende in Kirche und Diakonie.

Er regelt zum Beispiel Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgelt, Urlaub und weitere Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

Entgeltgruppenpläne und weitere Anlagen zum BAT-KF

Anlage 1: Allgemeiner EGP

Anlage 2: Pflegedienst- EGP

Anlage 3: EGP für Stammkräfte in Qualifizierungs und Beschäftigungsgesellschaften…..

Anlage 4: Tabellenentgelt

Anlage 5: Bereitschaftsdienstentgelt

Anlage 6: TV-Ärzte-KF

Anlage 7: TVÜ-Ärzte-KF

Anlage 8: EGP für pädagogische Mitarbeitenden in Kita, Ganztagsangeboten für Schulkinder und Sozialarbeiter/-innen, sowie Sozialpädagogen/-innen

Anlage 9: EGP zum BAT-KF für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst

Anlage 10: Anteil der Dienste an der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Kirchenmusiker/-innen

Ergänzende Hinweise und praktische Erläuterungen bietet die interne Seite Arbeitshilfen zum BAT-KF.

Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland

Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR.DD) regeln die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in  diakonischen Einrichtungen.

Sie enthalten unter anderem Bestimmungen zu Arbeitszeit, Eingruppierung, Vergütung, Urlaub, etc

 

  • Andreas Ullrich