Für die Arbeit der Mitarbeitendenvertretung (MAV) sind verschiedene kirchliche Gesetze und Arbeitsrechtsregelungen wichtig. Dazu gehören vor allem das MVG-EKD, der BAT-KF und die AVR.DD.
Mitarbeitendenvertretungsgesetz der EKD
Das Mitarbeitendenvertretungsgesetz der EKD (MVG-EKD) ist die wichtigste rechtliche Grundlage für die Arbeit der MAV.
Es regelt unter anderem:
- die Bildung und Wahl einer MAV,
- die Rechte und Pflichten der MAV-Mitglieder,
- die Mitbestimmung und Mitberatung,
- die Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung,
- das Vorgehen bei Streitigkeiten.
Ausführungsgesetz der EKiR
Das Mitarbeitendenvertretungsgesetz – Ausführungsgesetz (AG.MVG-EKD) ergänzt das MVG-EKD für den Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Es regelt besondere Fragen innerhalb der EKiR. Dazu gehören vor allem die Bildung der Regionalen Mitarbeitendenvertretendenversammlung (Regio-MAVen) und des Gesamtausschusses.
BAT-KF
Der Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) enthält wichtige Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende in Kirche und Diakonie.
Er regelt zum Beispiel Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgelt, Urlaub und weitere Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.
Entgeltgruppenpläne und weitere Anlagen zum BAT-KF
Anlage 3: EGP für Stammkräfte in Qualifizierungs und Beschäftigungsgesellschaften…..
Anlage 5: Bereitschaftsdienstentgelt
Anlage 9: EGP zum BAT-KF für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst
Ergänzende Hinweise und praktische Erläuterungen bietet die interne Seite Arbeitshilfen zum BAT-KF.
Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR.DD) regeln die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in diakonischen Einrichtungen.
Sie enthalten unter anderem Bestimmungen zu Arbeitszeit, Eingruppierung, Vergütung, Urlaub, etc